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Ratgeber · Stand: August 2026

Photovoltaik-Förderung 2026: was es wirklich gibt – und was nicht

Von Robert Pupel Geschäftsführung Renergion

Wer nach „Photovoltaik Förderung" sucht, erwartet einen Zuschuss – und wird von vielen Solar-Verkäufern in genau diesem Glauben gelassen. Die ehrliche Antwort: Einen Bundes-Zuschuss für private PV-Anlagen gibt es 2026 nicht. Was es wirklich gibt, ist trotzdem viel wert: 0 Prozent Mehrwertsteuer, steuerfreie Erträge, die Einspeisevergütung, zinsgünstige Kredite – und in der Stadt Konstanz einen echten kommunalen Zuschuss, wenn Sie die PV-Anlage mit einem Heizungstausch kombinieren.

Was bekommen Sie 2026 wirklich für Ihre PV-Anlage?

Baustein Wert Bedingung
Bundes-Zuschuss keiner für private Aufdach-Anlagen gibt es 2026 keinen Investitionszuschuss von BAFA oder KfW – nur Kredite
0 % Mehrwertsteuer ≈ 19 % Ersparnis auf Kauf und Installation von Anlagen bis 30 kWp inklusive Stromspeicher (§ 12 Abs. 3 UStG); gilt unbefristet, kein Antrag nötig
Steuerfreie Erträge 0 € Einkommensteuer Einspeisevergütung und Eigenverbrauch sind bis 30 kWp einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG); keine Gewerbeanmeldung, nur Eintrag ins Marktstammdatenregister
Einspeisevergütung ca. 7,7 ct/kWh Teileinspeisung bis 10 kWp, ab dem 1. August 2026; Volleinspeisung ca. 12,2 ct/kWh; sinkt halbjährlich um 1 Prozent, ist aber ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert
Zinsgünstige Kredite Kredit, kein Zuschuss KfW 270 und L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik" finanzieren PV, Speicher und Wallbox bis 100 Prozent; der Speicher ist dabei nur zusammen mit einer PV-Anlage förderfähig
Stadt Konstanz: Kombibonus 1.000–2.000 € echter kommunaler Zuschuss, wenn eine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und innerhalb von 12 Monaten eine neue PV-Anlage gebaut wird – Details unten

Quellen: KfW-Programmseite 270, L-Bank, Stadt Konstanz (Förderprogramm energetische Bestandssanierung), Umsatz- und Einkommensteuergesetz. Stand: 3. August 2026. Die Einspeisevergütung ändert sich halbjährlich – vor Vertragsabschluss aktuellen Satz prüfen.

Der Konstanzer Kombibonus: PV plus Wärmepumpe bringt echtes Geld

Die Stadt Konstanz zahlt über das Förderprogramm „energetische Bestandssanierung" einen Bonus, den keine bundesweite Fördertabelle zeigt: Wer seine alte Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und innerhalb von 12 Monaten davor oder danach eine neue PV-Anlage installiert, erhält pauschal 1.000 Euro – und 2.000 Euro, wenn mindestens 80 Prozent der geeigneten Dachfläche mit PV belegt werden oder zusätzlich Module an Fassade oder Norddach kommen. Dazu kommen 1.000 Euro städtische Prämie für den Heizungstausch selbst – insgesamt also 2.000 bis 3.000 Euro von der Stadt, zusätzlich zur KfW-Heizungsförderung von bis zu 80 Prozent.

Der Haken steckt im Timing: Die nachträgliche Kombination ist ausdrücklich nicht förderfähig. Eine PV-Anlage zur bereits laufenden Wärmepumpe – oder umgekehrt – bringt keinen Bonus. Beide Anlagen müssen neu sein und als ein Vorhaben geplant werden. Wer die Reihenfolge falsch plant, verschenkt bis zu 2.000 Euro. Der Antrag geht digital an das Amt für Klimaschutz (sanierungsfoerderung@konstanz.de), spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme; der städtische Heizungstausch-Antrag setzt die Bundesförderung voraus. Ein Budget-Deckel ist in der Richtlinie nicht genannt – kommunale Fördertöpfe sind aber grundsätzlich begrenzt, fragen Sie den aktuellen Stand vor der Planung kurz an.

Auch die Nachbarstädte lohnen einen Blick: Radolfzell fördert über „Sonnige Zukunft" vor allem Balkon-Solaranlagen, Konstanz bezuschusst Balkon-PV mit 150 Euro pro Wohneinheit. Für Singen und Überlingen gibt es derzeit kein vergleichbares städtisches Programm – was gilt, klären wir in der Beratung für Ihren konkreten Wohnort.

Und der Stromspeicher? Die ehrliche Rechnung

„Mit Speicher gibt es Förderung" ist einer der hartnäckigsten Verkäufer-Sätze – und er ist 2026 fast falsch. Einen Zuschuss für Batteriespeicher gibt es weder vom Bund noch vom Land: Das frühere Speicherprogramm Baden-Württembergs ist ausgelaufen. Wahr ist: Der Speicher profitiert von den 0 Prozent Mehrwertsteuer und lässt sich über KfW 270 oder die L-Bank mitfinanzieren – aber nur zusammen mit einer PV-Anlage, nie allein. Ob sich der Speicher rechnet, entscheidet nicht die Förderung, sondern Ihre Eigenverbrauchsquote: Genau diese Rechnung machen wir in der unabhängigen Beratung ehrlich auf – auch wenn das Ergebnis lautet, dass ein kleinerer Speicher oder gar keiner die bessere Wahl ist.

In der richtigen Reihenfolge planen: so verschenken Sie nichts

  1. 1. Erst das Gesamtbild, dann die Anlage. PV entfaltet ihren Wert im Zusammenspiel mit Wärmepumpe und Dämmung – die Kombination Wärmepumpe plus PV hebt den Eigenverbrauch und in Konstanz den Kombibonus. Ein individueller Sanierungsfahrplan bringt zusätzlich den iSFP-Bonus für spätere Maßnahmen.

  2. 2. Erst beantragen, dann beauftragen. Bundesförderung für den Heizungstausch vor Vorhabensbeginn beantragen, den Konstanzer Antrag fristgerecht nachreichen – und Verträge erst mit Förderzusage-Vorbehalt unterschreiben.

  3. 3. Heizung und PV als ein Projekt denken. Das 12-Monats-Fenster des Kombibonus ist die Frist, an der sich Ihre Planung ausrichten sollte. Wer PV und Heizungstausch getrennt über zwei Verkäufer plant, verliert den Bonus fast immer.

Häufige Fragen

Gibt es 2026 einen Zuschuss für Photovoltaik?
Vom Bund nicht: Für private Aufdach-Anlagen gibt es 2026 keinen Investitionszuschuss, nur zinsgünstige Kredite (KfW 270, L-Bank). Die echten finanziellen Vorteile sind die 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Anlage und Speicher, die Einkommensteuerbefreiung der Erträge bis 30 kWp und die 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung. Kommunal sieht es anders aus: Die Stadt Konstanz zahlt bis zu 2.000 Euro Kombibonus, wenn PV und Wärmepumpen-Heizungstausch zusammen umgesetzt werden.
Wird ein Stromspeicher gefördert?
Einen Zuschuss für Batteriespeicher gibt es 2026 weder vom Bund noch vom Land Baden-Württemberg. Der Speicher profitiert aber von 0 Prozent Mehrwertsteuer und kann über KfW 270 oder das L-Bank-Darlehen mitfinanziert werden – allerdings nur zusammen mit einer PV-Anlage, nie allein. Ob er sich lohnt, hängt von der Eigenverbrauchsquote ab, nicht von der Förderung.
Was ist der Konstanzer Kombibonus für PV und Wärmepumpe?
Die Stadt Konstanz zahlt 1.000 Euro pauschal, wenn eine bestehende Heizung durch eine Wärmepumpe ersetzt und innerhalb von 12 Monaten eine neue PV-Anlage installiert wird – 2.000 Euro, wenn mindestens 80 Prozent der geeigneten Dachfläche belegt werden. Dazu kommen 1.000 Euro für den Heizungstausch selbst. Wichtig: Beide Anlagen müssen neu sein; die nachträgliche Kombination wird nicht gefördert, und der Bonus gilt nur in der Stadt Konstanz.
Muss ich den Strom aus meiner PV-Anlage versteuern?
Nein: Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind seit 2022 komplett einkommensteuerfrei – weder Einspeisevergütung noch Eigenverbrauch werden versteuert, eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig. Pflicht ist nur die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach

Alle Zahlen stammen aus den offiziellen Programm- und Gesetzesquellen, abgerufen am 3. August 2026. Kommunale Fördertöpfe und die Einspeisevergütung ändern sich unterjährig – prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.