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Ratgeber · Stand: Juli 2026

BAFA-Energieberatung: Zuschuss, Voraussetzungen und Antrag 2026

Stift und Unterlagen auf einem Küchentisch: BAFA-Energieberatung

Die BAFA-Energieberatung, offiziell „Energieberatung für Wohngebäude" (EBW), ist die staatlich geförderte Beratung für Hauseigentümer: Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beraterhonorars, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Ergebnis ist ein Beratungsbericht oder ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), der zusätzliche Förderboni freischaltet.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss zur Energieberatung?

Position Wert
Fördersatz 50 % der förderfähigen Beratungskosten
Maximaler Zuschuss (Ein- und Zweifamilienhaus) 650 Euro
Typisches Honorar mit iSFP (Einfamilienhaus) 1.300 bis 1.900 Euro
Ihr Eigenanteil nach Zuschuss ab etwa 650 Euro

Quelle: BAFA, Energieberatung für Wohngebäude (EBW). Stand: 16. Juli 2026.

Der Zuschuss wird nicht an Sie ausgezahlt, sondern direkt mit dem Honorar verrechnet: Ihr Energieberater beantragt die Förderung beim BAFA, Sie zahlen nur Ihren Eigenanteil. Sie müssen dafür kein eigenes Antragsverfahren durchlaufen.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Zugelassener Berater: Die Beratung muss eine Energieberaterin oder ein Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena) durchführen. Nur dann fließt der Zuschuss.

  • Wohngebäude im Bestand: Gefördert wird die Beratung für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegt.

  • Vor der Sanierung: Die Beratung steht am Anfang. Wer erst saniert und dann berät, verschenkt den iSFP-Bonus und riskiert die falsche Reihenfolge der Maßnahmen.

So läuft die BAFA-Energieberatung ab

  1. 1. Erstgespräch. Sie schildern Gebäude und Vorhaben, wir klären, ob sich die geförderte Beratung für Sie lohnt. Kostenlos und unverbindlich.

  2. 2. Vor-Ort-Analyse. Aufnahme von Gebäudehülle, Heizung und Verbrauch bei Ihnen vor Ort.

  3. 3. Bericht oder iSFP. Sie erhalten klare Empfehlungen mit Kosten, Einsparungen und Förderungen, auf Wunsch als individuellen Sanierungsfahrplan.

  4. 4. Förderanträge. Auf dieser Basis begleiten wir KfW- und BAFA-Anträge in der richtigen Reihenfolge: erst beantragen, dann beauftragen.

Warum sich der iSFP zusätzlich lohnt

Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan verdoppeln sich die förderfähigen Höchstkosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Dazu kommt der 5-Prozent-Bonus, der für Anträge ab dem 21. Juli 2026 ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gilt, für den Kostenanteil darüber. Details im iSFP-Ratgeber.

Häufige Fragen zur BAFA-Energieberatung

Was kostet eine BAFA-Energieberatung 2026?
Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Einfamilienhaus typischerweise 1.300 bis 1.900 Euro. Das BAFA erstattet 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (Stand: 16. Juli 2026).
Wer darf eine BAFA-geförderte Energieberatung durchführen?
Nur Energieberaterinnen und Energieberater, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (dena) geführt werden. Renergion erfüllt diese Voraussetzung.
Muss ich den BAFA-Antrag selbst stellen?
Nein. Den Zuschuss zur Energieberatung beantragt Ihr Energieberater direkt beim BAFA; er wird mit dem Honorar verrechnet. Sie zahlen nur den Eigenanteil.
Ist die BAFA-Energieberatung Pflicht für die Förderung?
Für die KfW-Heizungsförderung ist kein iSFP nötig. Bei der BAFA-Förderung für die Gebäudehülle schaltet ein iSFP den 5-Prozent-Bonus frei und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach