Die KfW fördert den Austausch alter Heizungen mit einem Zuschuss von 30 Prozent der Kosten. Mit Boni sind für Anträge ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten möglich, also bis zu 22.400 Euro für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus. Den Höchstsatz erreicht aber nur, wer alle Bonus-Bedingungen erfüllt. Dieser Ratgeber deckt alle Heizungsarten ab; für den häufigsten Fall gibt es den eigenen Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung.
Welche Boni gibt es beim Heizungstausch?
| Baustein | Satz | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | jede förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien; einkommensunabhängig, auch für Vermieter |
| Klimageschwindigkeitsbonus | +16 % | nur Selbstnutzer; Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | +10 bis +40 % | nur Selbstnutzer; gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro; mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt sinkt das anrechenbare Einkommen einmalig um 10.000 Euro (Familienzuschlag) |
| Maximaler Gesamtsatz | 80 % | Summe aller Boni ist auf 80 Prozent gedeckelt |
Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Stand: 12. Juli 2026. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit; sie sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen für neue Anträge.
Was heißt das konkret in Euro?
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Nur Grundförderung (30 %): bis zu 8.400 Euro Zuschuss. Das ist der realistische Deckel, wenn weder alte Heizung noch Einkommensbonus greifen.
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Mit Klimageschwindigkeitsbonus (46 %): bis zu 12.880 Euro, typisch für Selbstnutzer, die eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen.
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Alle Boni (80 %): bis zu 22.400 Euro. Setzt Selbstnutzung, alte Heizung und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro voraus.
Zusätzlich, aber getrennt davon: Der zinsverbilligte KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 Euro pro Wohneinheit) ist ein Kredit, kein Zuschuss. Und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist eine Alternative zur Zuschussförderung, keine Ergänzung: Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie nicht beides nutzen.
Welche Heizungen fördert die KfW?
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Wärmepumpe: der häufigste Fall. Details im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung.
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Biomasseheizung (Pellets, Scheitholz, Hackschnitzel): förderfähig. Der frühere Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders niedrigen Staubausstoß entfällt für Anträge ab dem 21. Juli 2026.
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Solarthermische Anlage: förderfähig, auch in Kombination mit einer anderen neuen Heizung.
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Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz: förderfähig; oft die einfachste Lösung, wenn ein Netz am Grundstück verfügbar ist.
Gemeinsame Bedingung aller Varianten: Gefördert werden Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien. Die frühere pauschale 65-Prozent-Pflicht des Gebäudeenergiegesetzes schafft das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ab; es tritt nach der Verkündung in Kraft, voraussichtlich im August 2026. Welche Technik zu Ihrem Gebäude passt, ist eine Frage der Beratung, nicht des Katalogs.
Worauf müssen Sie beim Antrag achten?
1. Erst beantragen, dann beauftragen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn im KfW-Portal „Meine KfW" gestellt sein; bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Vorbehalt der Förderzusage) vorliegen. Beim Einfamilienhaus beantragen Sie alle Boni direkt im Hauptantrag mit; einen Zusatzantrag gibt es nur bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern, binnen sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags.
2. Bonus-Bedingungen prüfen, bevor Sie rechnen. Werbeaussagen wie „bis zu 80 Prozent" gelten nur, wenn alle Boni in Ihrem Fall greifen. Eine ehrliche Schätzung nennt Unter- und Obergrenze mit Bedingungen.
3. Kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Vom 9. bis 20. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an; ab dem 21. Juli 2026 sind Anträge zu den neuen Konditionen möglich, bereits zugesagte Förderungen bleiben unberührt. Der Koalitionsvertrag sichert die Finanzierung bis mindestens 2029 zu; die Mittel 2026 sind knapper als in den Vorjahren.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?
- Die KfW fördert den Heizungstausch mit 30 Prozent Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 Prozent) und gestaffeltem Einkommensbonus (+10 bis +40 Prozent) sind für Anträge ab dem 21. Juli 2026 maximal 80 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten möglich, also bis zu 22.400 Euro Zuschuss für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus.
- Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus?
- Selbstnutzer, die eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung austauschen, erhalten für Anträge ab dem 21. Juli 2026 16 Prozent zusätzlich. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Bonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Brauche ich für die Heizungsförderung einen Energieberater?
- Für die KfW-Heizungsförderung 458 ist kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erforderlich. Der Antrag muss aber vor Vorhabensbeginn gestellt werden, und gefördert werden nur Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien, etwa Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz.
Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach
Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA, abgerufen am 12. Juli 2026; sie zeigen die Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.
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KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (Zuschuss 458): die offizielle Programmseite mit Fördersätzen, Boni und Antragsweg für den Heizungstausch.