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Ratgeber · Stand: Juli 2026

Förderung: Zuschüsse für Heizung und Sanierung 2026

Förderung: Illustration zum Ratgeber

Der Staat fördert Heizungstausch und energetische Sanierung 2026 über drei Wege: den KfW-Zuschuss für neue Heizungen, die BAFA-Zuschüsse für Dämmung, Fenster und Türen sowie den Steuerbonus als Alternative. Diese Seite ordnet die Programme ein; die Details stehen in den verlinkten Ratgebern. Alle Zahlen quellengeprüft, Stand: 12. Juli 2026, und zeigen die Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026.

Welche Förderung gibt es 2026?

Programm Zuschuss Wofür
KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458) 30 bis 80 % Heizungstausch (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Netzanschluss); förderfähige Kosten bis 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, maximal 22.400 Euro Zuschuss
BAFA BEG Einzelmaßnahmen 15 % plus iSFP-Bonus Dämmung, Fenster, Türen; mit individuellem Sanierungsfahrplan 5 Prozent zusätzlich auf den Kostenanteil über 30.000 Euro und doppelter Kostendeckel, maximal 10.500 Euro pro Jahr
BAFA Energieberatung (EBW) 50 % Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan; maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
Steuerbonus (§ 35c EStG) 20 % Alternative zur Zuschussförderung: über drei Jahre von der Steuer abziehbar, nicht mit dem Zuschuss für dieselbe Maßnahme kombinierbar

Quellen: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458); BAFA, BEG Einzelmaßnahmen und Energieberatung für Wohngebäude. Stand: 12. Juli 2026; Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Kein Rechtsanspruch, vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Die wichtigste Regel vorweg: Erst beantragen, dann beauftragen. Alle Zuschüsse müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Aktuell zu beachten: Vom 9. bis 20. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge auf Heizungsförderung an; ab dem 21. Juli 2026 sind Anträge zu den neuen Konditionen möglich. Die Programme lassen sich für unterschiedliche Maßnahmen kombinieren: die neue Heizung über die KfW, die Dämmung über das BAFA. Nur für dieselbe Maßnahme gibt es keine Doppelförderung.

Die Ratgeber zu den einzelnen Programmen

Häufige Fragen

Kann ich KfW- und BAFA-Förderung kombinieren?
Ja, für unterschiedliche Maßnahmen: den Heizungstausch fördert die KfW (Zuschuss 458), Dämmung, Fenster und Türen fördert das BAFA (BEG Einzelmaßnahmen). Für dieselbe Maßnahme gibt es keine Doppelförderung; der Steuerbonus nach § 35c EStG ist eine Alternative zum Zuschuss, keine Ergänzung.
Muss der Förderantrag vor der Beauftragung gestellt werden?
Ja. Sowohl bei der KfW als auch beim BAFA muss der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt sein. Wer zuerst den Handwerker beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Zuschuss. Bei der KfW gilt zudem: Vom 9. bis 20. Juli 2026 werden keine neuen Anträge angenommen; ab dem 21. Juli 2026 sind Anträge zu den neuen Konditionen möglich.
Wie finde ich heraus, welche Förderung meinem Haus zusteht?
Der kostenlose Fördergeld-Rechner von Renergion zeigt in 60 Sekunden eine ehrliche Förderspanne für Heizungstausch und Sanierung. Welche Boni und Programme im Detail greifen, klärt anschließend die geförderte Energieberatung.

Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach

Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA, abgerufen am 12. Juli 2026; sie zeigen die Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.