Eine Energieberatung zeigt Hauseigentümern, welche Sanierungsschritte sich für ihr Gebäude lohnen, in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind und welche Förderungen es dafür gibt. Der Staat bezuschusst die Beratung über das BAFA mit 50 Prozent der Kosten, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Was kostet eine Energieberatung?
Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Einfamilienhaus in der Regel 1.300 bis 1.900 Euro. Davon übernimmt das BAFA die Hälfte, gedeckelt auf die folgenden Höchstbeträge:
| Position | Wert |
|---|---|
| Fördersatz | 50 % der förderfähigen Beratungskosten |
| Höchstbetrag Ein-/Zweifamilienhaus | 650 Euro |
| Höchstbetrag ab 3 Wohneinheiten | 850 Euro |
| Zusatz für WEG (Eigentümerversammlung) | einmalig bis 250 Euro |
Quelle: BAFA, Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand: 12. Juli 2026. Der Fördersatz wurde zum 7. August 2024 von 80 auf 50 Prozent gesenkt. Seit April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie als Beratungsempfänger aus, nicht mehr an den Energieberater.
Wann lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Ehrliche Antwort: nicht wegen der 650 Euro Zuschuss zur Beratung selbst. Der iSFP lohnt sich, weil er bei der anschließenden Umsetzung von Maßnahmen an der Gebäudehülle den iSFP-Bonus freischaltet:
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Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro.
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Die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln sich mit iSFP weiterhin von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.
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Der maximale Zuschuss für die Gebäudehülle steigt damit von 4.500 auf 10.500 Euro pro Jahr: 15 Prozent von 60.000 Euro plus 5 Prozent von 30.000 Euro.
Für die KfW-Heizungsförderung ist kein iSFP erforderlich; dort gelten eigene Boni. Alle Details zu Kosten, Bonus und 15-Jahre-Regel stehen im Ratgeber Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Details zur Hüllenförderung im Ratgeber Förderung für Dämmung, Fenster und Türen.
Wie läuft eine Energieberatung ab?
1. Förderlage klären. Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick, welche Zuschüsse für Ihr Vorhaben überhaupt in Frage kommen. Genau dafür gibt es unseren kostenlosen Fördergeld-Rechner: fünf Klick-Fragen, sofort eine ehrliche Förderspanne.
2. Beratung vor Ort. Eine zertifizierte Energieberaterin oder ein Energieberater nimmt das Gebäude auf: Hülle, Heizung, Fenster, Lüftung, Verbrauch.
3. Sanierungsfahrplan erhalten. Der iSFP zeigt Maßnahmen, sinnvolle Reihenfolge, Kosten und Förderung für die nächsten 15 Jahre. Umgesetzte iSFP-Maßnahmen erhalten den 5-Prozent-Bonus; für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt er ab 30.000 Euro förderfähigem Investitionsvolumen.
4. Förderung beantragen, dann beauftragen. Wichtig: Förderanträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Erst nach der Antragstellung (bei KfW mit Bestätigung) den Vertrag mit dem Fachbetrieb schließen.
Welche Förderungen gibt es nach der Beratung?
Die beiden großen bundesweiten Zuschusstöpfe für Wohngebäude sind die KfW-Heizungsförderung (Zuschuss 458, bis zu 80 Prozent, maximal 22.400 Euro für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus) und die BAFA-Förderung für die Gebäudehülle (15 Prozent Zuschuss plus iSFP-Bonus, mit iSFP maximal 10.500 Euro pro Jahr). Beide Angaben gelten für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Alternativ zur Zuschussförderung gibt es die Steuerermäßigung nach § 35c EStG (20 Prozent über drei Jahre); beide lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.
Häufige Fragen
- Was kostet eine Energieberatung 2026?
- Eine Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Einfamilienhaus typischerweise 1.300 bis 1.900 Euro. Das BAFA erstattet 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (Stand: 12. Juli 2026).
- Ist eine Energieberatung Pflicht für die Förderung?
- Für die KfW-Heizungsförderung ist kein iSFP nötig. Bei der BAFA-Förderung für die Gebäudehülle schaltet ein iSFP den 5-Prozent-Bonus frei und verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gilt der Bonus nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Kostenanteil darüber.
- Wann lohnt sich der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
- Der iSFP lohnt sich vor allem, wenn Sie größere Maßnahmen an der Gebäudehülle planen: Er verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr und bringt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Der maximale Hüllen-Zuschuss steigt damit von 4.500 auf 10.500 Euro pro Jahr.
Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach
Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA, abgerufen im Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.
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BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (EBW): die offizielle Programmseite zur geförderten Energieberatung und zum individuellen Sanierungsfahrplan.
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dena: Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes: das offizielle Verzeichnis der für Förderprogramme zugelassenen Energieberaterinnen und Energieberater.