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Ratgeber · Stand: Juli 2026

Wärmepumpen-Förderung 2026: Was der Staat wirklich zahlt

Wärmepumpen-Förderung 2026: Illustration zum Ratgeber

Die Wärmepumpe ist der häufigste Fall der KfW-Heizungsförderung 458: 30 Prozent Grundförderung für jedes Gebäude, mit Boni für Anträge ab dem 21. Juli 2026 bis zu 80 Prozent von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus sind so bis zu 22.400 Euro Zuschuss möglich. Den Höchstsatz erreicht aber nur, wer alle Bonus-Bedingungen erfüllt.

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen?

Baustein Satz Bedingung
Grundförderung 30 % jede förderfähige Wärmepumpe, einkommens- und eigentumsunabhängig
Klimageschwindigkeitsbonus +16 % nur Selbstnutzer; Austausch einer funktionsfähigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung; sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Einkommensbonus +10 bis +40 % nur Selbstnutzer; gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 % bis 30.000 Euro, 30 % bis 40.000 Euro, 10 % bis 50.000 Euro; mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt sinkt das anrechenbare Einkommen einmalig um 10.000 Euro (Familienzuschlag)
Effizienzbonus entfällt der frühere Bonus von 5 % für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder natürlichem Kältemittel wurde für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gestrichen
Maximaler Gesamtsatz 80 % Summe aller Boni ist auf 80 Prozent gedeckelt

Quelle: KfW, Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Stand: 12. Juli 2026. Förderfähige Höchstkosten: 28.000 Euro für die erste Wohneinheit; sie sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro.

Was heißt das konkret in Euro?

  • Nur Grundförderung (30 %): bis zu 8.400 Euro Zuschuss. Das ist der realistische Deckel, wenn weder alte Heizung noch Einkommensbonus greifen.

  • Mit Klimageschwindigkeitsbonus (46 %): bis zu 12.880 Euro, typisch für Selbstnutzer, die eine alte Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen.

  • Alle Boni (80 %): bis zu 22.400 Euro. Setzt Selbstnutzung, alte Heizung und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro voraus.

Reichen die 28.000 Euro förderfähige Kosten nicht: Der zinsverbilligte KfW-Ergänzungskredit 358/359 (bis 120.000 Euro pro Wohneinheit) kann die Finanzierung ergänzen. Er ist ein Kredit, kein Zuschuss, und zählt darum nicht in die Förderspanne.

Worauf müssen Sie beim Antrag achten?

  1. 1. Erst beantragen, dann beauftragen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn im KfW-Portal „Meine KfW" gestellt sein; bei Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (Vorbehalt der Förderzusage) vorliegen. Beim Einfamilienhaus beantragen Sie alle Boni direkt im Hauptantrag mit; einen Zusatzantrag gibt es nur bei Wohnungseigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäusern, binnen sechs Monaten nach Zusage des Basisantrags.

  2. 2. Kein iSFP nötig, aber oft sinnvoll. Für die Heizungsförderung ist kein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich. Planen Sie zusätzlich Dämmung oder neue Fenster, schaltet er dort allerdings den iSFP-Bonus frei: 5 Prozentpunkte auf den Kostenanteil über 30.000 Euro.

  3. 3. Kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel. Vom 9. bis 20. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge an; ab dem 21. Juli 2026 sind Anträge zu den neuen Konditionen möglich, bereits zugesagte Förderungen bleiben unberührt. Der Koalitionsvertrag sichert die Finanzierung bis mindestens 2029 zu; die Mittel 2026 sind knapper als in den Vorjahren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?
Die KfW fördert Wärmepumpen mit 30 Prozent Grundförderung. Mit Klimageschwindigkeitsbonus (+16 Prozent) und gestaffeltem Einkommensbonus (+10 bis +40 Prozent) sind für Anträge ab dem 21. Juli 2026 maximal 80 Prozent von 28.000 Euro förderfähigen Kosten möglich, also bis zu 22.400 Euro Zuschuss für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus.
Was ist der Effizienzbonus für Wärmepumpen?
Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder mit einem natürlichen Kältemittel wie Propan wurde gestrichen: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gibt es ihn nicht mehr. Bereits zugesagte Förderungen bleiben unberührt.
Brauche ich für die Wärmepumpen-Förderung einen Energieberater?
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ist für die KfW-Heizungsförderung 458 nicht erforderlich. Der Antrag muss aber vor Vorhabensbeginn im KfW-Portal gestellt werden, und die Wärmepumpe muss die technischen Anforderungen des Programms erfüllen.

Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach

Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA, abgerufen am 12. Juli 2026; sie zeigen die Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.