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Ratgeber · Stand: Juli 2026

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Kosten, Bonus und wann er sich lohnt

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Illustration zum Ratgeber

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude: ein Fahrplan mit Maßnahmen, Reihenfolge, Kosten und Förderungen für die nächsten 15 Jahre. Sein eigentlicher Wert liegt nicht im Papier, sondern im iSFP-Bonus, den er bei der späteren Umsetzung freischaltet.

Was kostet ein iSFP?

Für ein Einfamilienhaus kostet die Beratung mit iSFP in der Regel 1.300 bis 1.900 Euro. Das BAFA übernimmt die Hälfte, gedeckelt auf folgende Beträge:

Position Wert
Fördersatz 50 % der förderfähigen Beratungskosten
Höchstbetrag Ein-/Zweifamilienhaus 650 Euro
Höchstbetrag ab 3 Wohneinheiten 850 Euro
Zusatz für WEG (Eigentümerversammlung) einmalig bis 250 Euro

Quelle: BAFA, Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand: 12. Juli 2026. Seit April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss direkt an Sie als Beratungsempfänger aus: Sie gehen in Vorleistung und erhalten den Zuschuss selbst.

Der iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr und doppelter Kostendeckel

Ehrliche Antwort: Wegen der 650 Euro Beratungszuschuss lohnt sich der iSFP selten. Er lohnt sich, weil umgesetzte iSFP-Maßnahmen an der Gebäudehülle besser gefördert werden:

  • Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Kostenanteil über 30.000 Euro.

  • Die förderfähigen Höchstkosten verdoppeln sich mit iSFP weiterhin von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr.

  • Der maximale Zuschuss für die Gebäudehülle steigt damit von 4.500 auf 10.500 Euro pro Jahr: 15 Prozent von 60.000 Euro plus 5 Prozent von 30.000 Euro.

Der Bonus gilt für Maßnahmen, die Bestandteil des geförderten iSFP sind und binnen 15 Jahren umgesetzt werden. Die 10.500 Euro erreicht nur, wer real 60.000 Euro förderfähige Kosten investiert; typische Einzelmaßnahmen wie neue Fenster liegen deutlich darunter. Unter 30.000 Euro Investitionsvolumen greift der Bonus für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gar nicht mehr.

Wann brauchen Sie keinen iSFP?

Für die KfW-Heizungsförderung 458 (etwa den Umstieg auf eine Wärmepumpe) ist kein iSFP erforderlich; dort gelten eigene Boni. Wer ausschließlich die Heizung tauscht, kann sich die Beratungskosten also sparen. Sobald Dämmung, Fenster oder Türen dazukommen, ändert der iSFP die Rechnung deutlich.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligung erfolgt vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel.

Häufige Fragen

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist das Ergebnis einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude: Eine zertifizierte Energieberaterin oder ein Energieberater nimmt das Gebäude auf und erstellt einen Fahrplan mit Sanierungsmaßnahmen, sinnvoller Reihenfolge, Kosten und Förderungen für die nächsten 15 Jahre.
Was kostet ein iSFP und was zahlt das BAFA dazu?
Ein iSFP kostet für ein Einfamilienhaus typischerweise 1.300 bis 1.900 Euro. Das BAFA erstattet 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro ab drei Wohneinheiten (Stand: 12. Juli 2026). Seit April 2025 wird der Zuschuss direkt an Sie ausgezahlt, nicht mehr an den Energieberater.
Wurde der iSFP-Bonus 2026 gestrichen?
Nein, aber die Bedingungen ändern sich: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 bleibt der iSFP-Bonus bei 5 Prozentpunkten, gilt aber nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur für den Kostenanteil darüber (Stand: 12. Juli 2026). Gekürzt wurde 2024 die Förderung der Energieberatung selbst: von 80 auf 50 Prozent, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Wann lohnt sich der iSFP?
Der iSFP lohnt sich vor allem, wenn Sie größere Maßnahmen an der Gebäudehülle planen: Er verdoppelt die förderfähigen Höchstkosten von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr und bringt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Der maximale Zuschuss steigt damit von 4.500 auf 10.500 Euro pro Jahr. Für die KfW-Heizungsförderung ist kein iSFP erforderlich.

Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach

Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA, abgerufen im Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.