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Ratgeber · Stand: Juli 2026

Förderung für Dämmung, Fenster und Türen 2026

Förderung für Dämmung, Fenster und Türen 2026: Illustration zum Ratgeber

Das BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent der Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Kostendeckel auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Den 5-Prozent-Bonus gibt es für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur auf den Kostenanteil darüber; maximal sind so 10.500 Euro Zuschuss pro Jahr möglich.

Die Fördersätze im Überblick

Position Ohne iSFP Mit iSFP
Fördersatz 15 % 15 %, plus 5 % auf den Kostenanteil über 30.000 Euro
Förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr 30.000 Euro 60.000 Euro
Maximaler Zuschuss 4.500 Euro 10.500 Euro pro Jahr

Quelle: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Stand: 12. Juli 2026. Mindestinvestition 300 Euro brutto. Ehrlicher Hinweis: Die 10.500 Euro erreicht nur, wer tatsächlich 60.000 Euro in die Hülle investiert. Typische Einzelmaßnahmen wie neue Fenster liegen deutlich darunter.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • Dämmung von Dachflächen, oberster Geschossdecke und Bodenflächen

  • Dämmung von Außenwänden und Fassade

  • Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren

  • Dämmung der Kellerdecke und von Decken gegen unbeheizte Räume

  • Sommerlicher Wärmeschutz, etwa außenliegender Sonnenschutz

iSFP-Bonus: gestrichen oder nicht?

Der iSFP-Bonus wurde nicht gestrichen, aber zum 21. Juli 2026 verschärft: Die 5 Prozentpunkte gibt es nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Der Kostendeckel mit iSFP bleibt bei 60.000 Euro; der maximale Zuschuss sinkt damit von 12.000 auf 10.500 Euro pro Jahr. Die häufig kursierende Sorge verwechselt den Bonus zudem mit der Förderung der Energieberatung selbst: Die wurde zum 7. August 2024 von 80 auf 50 Prozent gekürzt (maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser).

Wichtig für die Planung: Der Kostendeckel gilt für die Summe aller Effizienzmaßnahmen eines Kalenderjahres (Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung), nicht je Einzelmaßnahme. Bei Mehrfamilienhäusern gilt neu eine Kostenstaffelung: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Dämmung 2026?
Das BAFA fördert Dämmung, Fenster und Türen mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr). Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt der Kostendeckel auf 60.000 Euro; der 5-Prozent-Bonus gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Maximal sind so 10.500 Euro Zuschuss pro Jahr möglich.
Gilt der iSFP-Bonus für Dämmung, Fenster und Türen noch?
Ja, aber mit verschärften Bedingungen: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gibt es die 5 Prozentpunkte nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur auf den Kostenanteil darüber. Der Kostendeckel mit iSFP bleibt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr; der maximale Zuschuss sinkt von 12.000 auf 10.500 Euro.
Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?
Gefördert werden die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden, Boden- und Kellerflächen, der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren sowie sommerlicher Wärmeschutz. Mindestinvestition: 300 Euro brutto, Antrag vor Vorhabensbeginn.

Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach

Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA, abgerufen am 12. Juli 2026; sie zeigen die Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.