Das BAFA bezuschusst Maßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent der Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Kostendeckel auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Den 5-Prozent-Bonus gibt es für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro und nur auf den Kostenanteil darüber; maximal sind so 10.500 Euro Zuschuss pro Jahr möglich.
Die Fördersätze im Überblick
| Position | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 15 %, plus 5 % auf den Kostenanteil über 30.000 Euro |
| Förderfähige Kosten pro Wohneinheit und Jahr | 30.000 Euro | 60.000 Euro |
| Maximaler Zuschuss | 4.500 Euro | 10.500 Euro pro Jahr |
Quelle: BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM), Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Stand: 12. Juli 2026. Mindestinvestition 300 Euro brutto. Ehrlicher Hinweis: Die 10.500 Euro erreicht nur, wer tatsächlich 60.000 Euro in die Hülle investiert. Typische Einzelmaßnahmen wie neue Fenster liegen deutlich darunter.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
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Dämmung von Dachflächen, oberster Geschossdecke und Bodenflächen
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Dämmung von Außenwänden und Fassade
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Erneuerung oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
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Dämmung der Kellerdecke und von Decken gegen unbeheizte Räume
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Sommerlicher Wärmeschutz, etwa außenliegender Sonnenschutz
iSFP-Bonus: gestrichen oder nicht?
Der iSFP-Bonus wurde nicht gestrichen, aber zum 21. Juli 2026 verschärft: Die 5 Prozentpunkte gibt es nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Der Kostendeckel mit iSFP bleibt bei 60.000 Euro; der maximale Zuschuss sinkt damit von 12.000 auf 10.500 Euro pro Jahr. Die häufig kursierende Sorge verwechselt den Bonus zudem mit der Förderung der Energieberatung selbst: Die wurde zum 7. August 2024 von 80 auf 50 Prozent gekürzt (maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser).
Wichtig für die Planung: Der Kostendeckel gilt für die Summe aller Effizienzmaßnahmen eines Kalenderjahres (Hülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung), nicht je Einzelmaßnahme. Bei Mehrfamilienhäusern gilt neu eine Kostenstaffelung: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; Anträge müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Förderung für Dämmung 2026?
- Das BAFA fördert Dämmung, Fenster und Türen mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr). Mit individuellem Sanierungsfahrplan steigt der Kostendeckel auf 60.000 Euro; der 5-Prozent-Bonus gilt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 nur auf den Kostenanteil über 30.000 Euro. Maximal sind so 10.500 Euro Zuschuss pro Jahr möglich.
- Gilt der iSFP-Bonus für Dämmung, Fenster und Türen noch?
- Ja, aber mit verschärften Bedingungen: Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gibt es die 5 Prozentpunkte nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro und nur auf den Kostenanteil darüber. Der Kostendeckel mit iSFP bleibt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr; der maximale Zuschuss sinkt von 12.000 auf 10.500 Euro.
- Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle werden gefördert?
- Gefördert werden die Dämmung von Dach, oberster Geschossdecke, Außenwänden, Boden- und Kellerflächen, der Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren sowie sommerlicher Wärmeschutz. Mindestinvestition: 300 Euro brutto, Antrag vor Vorhabensbeginn.
Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach
Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA, abgerufen am 12. Juli 2026; sie zeigen die Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.
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BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden: die offizielle Programmseite für Dämmung, Fenster, Türen und Anlagentechnik inklusive iSFP-Bonus.