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Ratgeber · Stand: Juli 2026

Energieberatung im Raum Konstanz: Was 2026 wirklich gefördert wird

Energieberatung im Raum Konstanz: Illustration zum Ratgeber

Renergion ist Energieberatung aus Allensbach im Landkreis Konstanz. Hier fassen wir zusammen, was eine Energieberatung im Raum Konstanz kostet und welche Förderungen für Hauseigentümer in Konstanz, Radolfzell, Singen, Allensbach und auf der Reichenau gelten: die großen Bundesprogramme, die Konstanzer Stadtprogramme und deren aktueller Status. Alle Zahlen mit Stand Juli 2026 und Quellenangabe.

Die Basis überall: KfW und BAFA

Unabhängig von der Kommune gelten die bundesweiten Zuschussprogramme: die KfW-Heizungsförderung 458 mit bis zu 80 Prozent Zuschuss (maximal 22.400 Euro für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus) und die BAFA-Förderung für die Gebäudehülle mit 15 Prozent Zuschuss plus iSFP-Bonus (maximal 10.500 Euro pro Jahr mit iSFP). Sie machen in fast allen Fällen den größten Teil der Fördersumme aus (Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026, Stand: Juli 2026).

Was kostet die Energieberatung in Konstanz?

Kaum ein Anbieter in der Region nennt Preise, bevor Sie ein Formular ausgefüllt haben. Wir halten das für unnötig. Hier sind unsere Richtwerte; den konkreten Preis für Ihr Gebäude nennen wir Ihnen vor der Beauftragung, schriftlich und ohne versteckte Posten.

Leistung Typische Kosten Ihr Anteil nach Förderung
Erstgespräch 0 Euro kostenlos und unverbindlich
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Ein-/Zweifamilienhaus 1.300 bis 1.900 Euro 650 bis 1.250 Euro (BAFA erstattet 50 %, maximal 650 Euro)
Verbrauchsausweis (Einfamilienhaus) 50 bis 150 Euro keine Förderung; Mehrfamilienhäuser je nach Zahl der Wohneinheiten mehr
Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme (Einfamilienhaus) 300 bis 550 Euro keine Förderung

Richtwerte, Stand Juli 2026, abhängig von Gebäudegröße, Unterlagenlage und Aufwand. Förderquelle: BAFA-Programm Energieberatung für Wohngebäude (EBW).

Details zum Energieausweis, zur Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis und zum Ablauf haben wir in einem eigenen Ratgeber zusammengefasst: Energieausweis in Konstanz: Kosten und Ablauf.

Stadt Konstanz: Förderprogramm nimmt wieder Anträge an

Die Stadt Konstanz fördert Wohngebäude über das Förderprogramm energetische Bestandssanierung mit zwei kombinierbaren Bausteinen:

  • Breitenförderung: einzelne oder kombinierte Sanierungsmaßnahmen, bis zu 50.000 Euro pro Gebäude.

  • Leuchtturmförderung: besonders ambitionierte Projekte, bis zu 10.000 Euro; in Einzelfällen kann die Jury bis zu 20.000 Euro bewilligen. Sie ist mit der Breitenförderung kombinierbar.

Der aktuelle Status: Nach der haushaltswirtschaftlichen Sperre vom 19. September 2025 hat der Gemeinderat am 29. Januar 2026 den Nachtragshaushalt beschlossen; das Förderprogramm nimmt wieder Anträge an, eine Antragsrunde für die Leuchtturmförderung lief bis zum 31. Mai 2026. Da die Mittel begrenzt sind, fragen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vor der Antragstellung beim Amt für Klimaschutz an (sanierungsfoerderung@konstanz.de; Quelle: konstanz.de, Stand Juli 2026). Unser Rechner nimmt kommunale Programme grundsätzlich nicht in die Förderspanne auf, sondern weist sie separat und mit Vorbehalt aus.

Radolfzell, Singen, Allensbach und der Landkreis

Singen hat eigene städtische Förderprogramme, die derzeit pausieren; Radolfzell und Allensbach haben keine eigenen Zuschussprogramme für private Sanierer. Der Landkreis Konstanz verweist überwiegend auf Bundes- und Landesprogramme. Die L-Bank (Baden-Württemberg) bietet ergänzend vor allem Kredit- und Darlehensprogramme, keine festen Barzuschüsse. Über Ihre Postleitzahl prüfen wir individuell, ob zum Zeitpunkt Ihrer Anfrage kommunale Zusatzförderung in Frage kommt.

Für eine neutrale, kostenfreie Erstorientierung ist auch die Energieagentur Kreis Konstanz in Radolfzell eine gute Anlaufstelle; sie berät regelmäßig in den Gemeinden des Landkreises, auch in Allensbach. Für die geförderte, individuelle Beratung mit iSFP und Fördermittel-Begleitung brauchen Sie anschließend einen zugelassenen Energieberater.

Typische Gebäude im Raum Konstanz: worauf wir bei der Beratung achten

Der Gebäudebestand am westlichen Bodensee ist gemischt, und die sinnvolle Sanierungsreihenfolge unterscheidet sich deutlich:

  • Gründerzeit- und Vorkriegsbauten in Paradies, Petershausen und der Altstadt: Hier zählt die Reihenfolge. Eine Innendämmung oder ein Fenstertausch ohne Blick auf Feuchte und Wärmebrücken schafft mehr Probleme, als er löst. Der iSFP legt die Schritte so, dass keine Maßnahme die nächste blockiert.

  • Denkmalgeschützte Gebäude, etwa in der Niederburg: Für Baudenkmale gelten im GEG Ausnahmen, und die Denkmalbehörde redet mit. Dafür gibt es angepasste Lösungen (Innendämmung, Dämmung der obersten Geschossdecke, denkmalverträgliche Fenster) und die Förderung bleibt nutzbar.

  • Ein- und Zweifamilienhäuser der 1950er bis 1980er in Wollmatingen, Allmannsdorf, Litzelstetten, Dettingen, Allensbach oder Radolfzell: der Klassiker. Ungedämmte Außenwände, alte Öl- oder Gasheizung, oft originale Fenster. Hier holt der iSFP mit dem 5-Prozent-Bonus und dem verdoppelten Förderdeckel am meisten heraus.

  • Das Bodensee-Klima mit feuchten Wintern verzeiht wenig: Nach Teilsanierungen (neue Fenster in ungedämmter Wand) steigt das Schimmelrisiko. Wir rechnen deshalb Lüftung und Feuchteschutz von Anfang an mit ein.

Heizungstausch in Konstanz: Wärmeplanung und die neue Rechtslage 2026

Konstanz gehört zu den Städten in Baden-Württemberg, die ihre kommunale Wärmeplanung bereits abgeschlossen haben. Für Hauseigentümer heißt das konkret: Bevor Sie in eine neue Heizung investieren, lohnt der Blick, ob Ihre Straße im Ausbaugebiet der Fernwärme liegt; das prüfen wir im Erstgespräch mit. Die Rechtslage beim Heizungstausch hat sich 2026 geändert: Das am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schafft die pauschale 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht und ihre Kopplung an die kommunale Wärmeplanung ab (Inkrafttreten nach Verkündung, voraussichtlich August 2026). Neue fossile Heizungen bleiben erlaubt, müssen aber künftig steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Funktionierende Heizungen dürfen unverändert weiterlaufen und repariert werden. Wer den Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung plant, sollte trotzdem nicht lange warten: Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt für Anträge ab dem 21. Juli 2026 noch 16 Prozent (vorher 20 Prozent) und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich weiter.

Häufige Fragen

Was kostet eine Energieberatung in Konstanz?
Das Erstgespräch ist kostenlos. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) für ein Ein- oder Zweifamilienhaus kostet typisch 1.300 bis 1.900 Euro; das BAFA erstattet 50 Prozent, maximal 650 Euro. Ihr Eigenanteil liegt damit meist zwischen 650 und 1.250 Euro (Stand Juli 2026).
Fördert die Stadt Konstanz energetische Sanierungen?
Ja. Das Förderprogramm energetische Bestandssanierung umfasst die Breitenförderung (bis zu 50.000 Euro pro Gebäude) und die damit kombinierbare Leuchtturmförderung (bis zu 10.000 Euro, in Einzelfällen kann die Jury bis zu 20.000 Euro bewilligen). Nach der Haushaltssperre vom 19. September 2025 hat der Gemeinderat am 29. Januar 2026 den Nachtragshaushalt beschlossen; das Programm nimmt wieder Anträge an. Da die Mittel begrenzt sind, fragen Sie die aktuelle Verfügbarkeit vorab beim Amt für Klimaschutz an (Stand Juli 2026).
Welche Förderung gilt in Radolfzell, Singen und Allensbach?
Singen hat eigene städtische Förderprogramme, die derzeit pausieren; Radolfzell und Allensbach haben keine eigenen Zuschussprogramme. Es gelten die bundesweiten Programme: KfW-Heizungsförderung mit bis zu 22.400 Euro Zuschuss und BAFA-Förderung für die Gebäudehülle mit bis zu 10.500 Euro pro Jahr (Konditionen für Anträge ab dem 21. Juli 2026).
Kommen Sie auch nach Reichenau, Dettingen oder auf die Höri?
Ja. Renergion sitzt in Allensbach; Vor-Ort-Termine machen wir im gesamten Landkreis Konstanz, von der Reichenau über Konstanz und Radolfzell bis Singen und auf die Höri.
Lohnt sich eine Wärmepumpe am Bodensee?
In den meisten Bestandsgebäuden ja, das milde Bodensee-Klima hilft sogar. Entscheidend sind Heizlast, Vorlauftemperatur und Heizflächen; genau das prüft die Energieberatung, bevor Sie investieren. Für Wärmepumpen gibt es zusätzlich den Effizienzbonus von 5 Prozent.
Gilt in Konstanz schon die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen?
Nein, und sie kommt auch nicht mehr: Das im Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schafft die pauschale 65-Prozent-Pflicht ab (Inkrafttreten voraussichtlich August 2026). Neue fossile Heizungen bleiben erlaubt, müssen aber künftig steigende Anteile erneuerbarer Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035, 60 Prozent ab 2040. Funktionierende Heizungen dürfen weiterlaufen und repariert werden. Wer tauscht, sichert sich für Anträge ab dem 21. Juli 2026 noch den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent; er sinkt ab Februar 2027 halbjährlich.

Quellen: prüfen Sie unsere Zahlen nach

Alle Zahlen in diesem Ratgeber stammen aus den offiziellen Programmseiten von KfW und BAFA sowie dem Gebäudeenergiegesetz, abgerufen im Juli 2026. Verlassen Sie sich nicht auf uns: Prüfen Sie die Bedingungen gern selbst nach.