Sie verkaufen oder vermieten eine Immobilie in Konstanz oder im Umland und brauchen einen Energieausweis? Hier steht, welcher Ausweis für Ihr Gebäude Pflicht ist, was er kostet und wie die Ausstellung abläuft. Renergion erstellt Energieausweise mit Vor-Ort-Kenntnis im Landkreis Konstanz, von Allensbach über Radolfzell bis Singen.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt einen gültigen Energieausweis, sobald Sie ein Gebäude oder eine Wohnung verkaufen, neu vermieten oder verpachten. Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie ihn unaufgefordert vorlegen, und die Energiekennwerte gehören schon in die Immobilienanzeige. Der Ausweis gilt 10 Jahre und wird immer für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung.
Keine Pflicht besteht, solange Sie Ihr Haus selbst bewohnen und weder Verkauf noch Neuvermietung anstehen. Auch Baudenkmale sind von der Ausweispflicht ausgenommen; davon gibt es in der Konstanzer Altstadt und der Niederburg einige.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: welcher ist Pflicht?
Es gibt zwei Arten, und der Unterschied ist größer, als die ähnlichen Namen vermuten lassen:
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Der Verbrauchsausweis wertet die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre aus. Er ist günstiger, hängt aber stark vom Heizverhalten der Bewohner ab: Ein sparsamer Vormieter macht ein schlechtes Haus auf dem Papier besser, als es ist.
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Der Bedarfsausweis bewertet die Bausubstanz selbst: Wände, Dach, Fenster, Heizung. Er ist aufwendiger, dafür unabhängig vom Nutzerverhalten und deutlich aussagekräftiger, wenn Sie ohnehin über eine Sanierung nachdenken.
Pflicht zum Bedarfsausweis besteht für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die seitdem nicht mindestens auf das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung modernisiert wurden. Das betrifft im Raum Konstanz viele Ein- und Zweifamilienhäuser der 1950er bis 1970er, etwa in Wollmatingen, Allmannsdorf, Allensbach oder Radolfzell. Für alle anderen Gebäude dürfen Sie wählen.
Was kostet der Energieausweis in Konstanz?
Hier sind unsere Richtwerte. Den konkreten Preis nennen wir Ihnen im kostenlosen Erstgespräch, schriftlich und bevor Sie beauftragen.
| Leistung | Typische Kosten | Hinweis |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis (Einfamilienhaus) | 50 bis 150 Euro | drei Jahre Verbrauchsdaten nötig; 10 Jahre gültig; Mehrfamilienhäuser je nach Zahl der Wohneinheiten mehr |
| Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Aufnahme (Einfamilienhaus) | 300 bis 550 Euro | inklusive Aufnahme der Gebäudedaten vor Ort; 10 Jahre gültig |
| Bedarfsausweis Mehrfamilienhaus | nach Aufwand | abhängig von Größe und Unterlagenlage; Angebot vorab |
Richtwerte, Stand Juli 2026. Auf 10 Jahre Gültigkeit gerechnet kostet auch der Bedarfsausweis nur wenige Euro pro Monat.
Zu den 30-Euro-Angeboten aus dem Internet ein ehrliches Wort: Zulässig sind solche Online-Verbrauchsausweise oft, aber Sie tragen die Verbrauchsdaten selbst ein und sind als Eigentümer für deren Richtigkeit verantwortlich; der Aussteller muss Ihre Angaben auf Plausibilität prüfen und verantwortet den Ausweis. Niemand sieht Ihr Gebäude, und eine Empfehlung, was Sie mit dem Ergebnis anfangen, bekommen Sie auch nicht. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 modernisiert wurden, ist der reine Verbrauchsausweis zudem gar nicht erlaubt. Das im Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz soll diese Einschränkung aufheben; bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Regel.
So läuft es bei Renergion ab
1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären, welcher Ausweis für Ihr Gebäude Pflicht ist und welcher sinnvoll. Manchmal ist die Antwort: der günstigere reicht.
2. Daten und Vor-Ort-Termin: Für den Verbrauchsausweis genügen Abrechnungen und Eckdaten. Für den Bedarfsausweis nehmen wir Ihr Gebäude vor Ort auf; Terminfahrten im Landkreis Konstanz sind für uns Alltag.
3. Ausstellung mit Registriernummer: Sie erhalten den Ausweis mit offizieller Registriernummer, fertig für Verkauf, Vermietung oder Bank.
4. Einordnung statt Zahlenfriedhof: Auf Wunsch erklären wir, was Ihre Kennwerte bedeuten und ob sich als nächster Schritt ein individueller Sanierungsfahrplan lohnt.
Energieausweis plus Beratung: wann sich der zweite Schritt lohnt
Der Energieausweis beschreibt den Ist-Zustand, mehr nicht. Wenn das Ergebnis schlechter ausfällt als erhofft, ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) der logische nächste Schritt: Er zeigt, welche Maßnahmen sich in welcher Reihenfolge lohnen, bringt 5 Prozent Extra-Förderung und den doppelten Förderdeckel für die Gebäudehülle. Anders als der Energieausweis wird er vom BAFA mit 50 Prozent bezuschusst. Was im Raum Konstanz gefördert wird, steht im Ratgeber Energieberatung im Raum Konstanz.
Häufige Fragen
- Wie schnell bekomme ich den Energieausweis?
- Ein Verbrauchsausweis ist bei vollständigen Unterlagen meist innerhalb weniger Werktage fertig. Beim Bedarfsausweis kommt der Vor-Ort-Termin dazu; rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen ab Beauftragung.
- Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
- Für den Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre und die Eckdaten des Gebäudes. Für den Bedarfsausweis idealerweise Baupläne und Angaben zu Modernisierungen; fehlende Daten nehmen wir beim Vor-Ort-Termin auf.
- Gilt der Ausweis für meine Eigentumswohnung?
- Der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt. Bei Eigentumswohnungen liegt er daher meist bei der Hausverwaltung; für den Verkauf Ihrer Wohnung nutzen Sie den Ausweis des Gebäudes.
- Was passiert, wenn ich ohne Energieausweis verkaufe oder vermiete?
- Das GEG behandelt das als Ordnungswidrigkeit; es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Spätestens zur Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden.
- Wird der Energieausweis gefördert?
- Nein, der Energieausweis selbst ist nicht förderfähig. Gefördert wird die weiterführende Energieberatung: Den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bezuschusst das BAFA mit 50 Prozent, maximal 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Quellen: prüfen Sie unsere Angaben nach
Grundlage dieses Ratgebers sind das Gebäudeenergiegesetz und die offiziellen Programmseiten des BAFA, abgerufen im Juli 2026.
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Gebäudeenergiegesetz (GEG): Abschnitt 5 regelt Energieausweise (Paragrafen 79 bis 88), inklusive Ausstellungspflichten und Bußgeldern.
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BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (EBW): die Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan als nächsten Schritt nach dem Ausweis.
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dena: Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes: das offizielle Verzeichnis der für Förderprogramme zugelassenen Energieberaterinnen und Energieberater.